Wer im August 2026 Offerten für ASTRA-Filialen (Winterthur, Zofingen, Thun) verfasst, stellt fest: Die Anforderungen an statische Nachweise und Verkehrsregime sind spürbar gestiegen. Ältere Textbausteine aus 2022 führen bei der Vorprüfung zunehmend zu Punktabzügen oder Nachforderungen.
1. ASTRA 11001 und 12000: Querschnittsmasse im Detail prüfen
Oft wird in Offerten pauschal auf «Standardprofile» verwiesen. ASTRA verlangt heute exakte Angaben zu Lichtraumprofilen und Bauphasen mit Nachtetappen direkt im technischen Bericht. Eine falsche Massangabe auf Seite 41 disqualifiziert den Entwurf.
2. Zuständigkeit sauber trennen: Bund vs. Kanton
Bei Anschlüssen an Kantonsstrassen gilt oft die kantonale Normalie (z.B. TBA Zürich Normalie 103) und nicht die ASTRA-Richtlinie. Wer beide Regelwerke vermischt, riskiert formale Rügen.
- ✓Prüfen Sie immer die Titelseite der Richtlinie auf das Gültigkeitsdatum (z.B. Ausgabe 2022 V4.00).
- ✓Kopieren Sie keine statischen Annahmen aus alten Projekten, ohne die geltenden ASTRA-Weisungen abzugleichen.
- ✓Belegen Sie jede Aussage im technischen Bericht mit Dokument, Ausgabe und Seitennummer.
Wie Leistera Ingenieure schützt
Leistera gleicht Ausschreibungstexte in Sekunden mit den aktuellen ASTRA- und SIA-Richtlinien ab. Jede Zahl wird mit Seitennummer belegt. Fehlt eine Quelle, warnt das System, bevor jemand unterschreibt.