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Normen & Recht

Welche Ausgabe gilt, bevor jemand unterschreibt

Gültigkeit steht im Dokument, nicht im Dateinamen. Sieben Prüfungen für Büros, die Offerten an Behörden schreiben.

Terence La
Terence LaVerifiziert
Head of AI @ Flughafen Zürich · Gründer Leistera
2026-08-16·100% nDSG
KERN-ERKENNTNIS AUF EINEN BLICK

Gültigkeit steht im Dokument (Titelseite, Ausgabedatum, Ersetzungsvermerk), nicht im Dateinamen. Wer die falsche Ausgabe oder unbelegte Zahlen zitiert, haftet. Leistera belegt jede Aussage mit Dokument, Ausgabe und Seitennummer.

Inhalt dieses Leitfadens:
  • §1Dateiname ist nicht die Ausgabe
  • §2Jede Zahl trägt Dokument, Ausgabe, Seite

Im Ordner liegen fünf Dateien mit fast demselben Namen. Zwei sind abgelöst. Eine ist ein Entwurf. Wer die falsche zitiert, haftet. Das weiss jeder, der unterschreibt. Die Software ändert das nicht. Sie macht dieselben sieben Prüfungen, nur schneller.

Dateiname ist nicht die Ausgabe

Normalie103_1998_neu.pdf klingt aktuell. 1998 steht auf der Titelseite. «Neu» steht im Finder. Wer unterschreibt, öffnet die Titelseite: Ausgabe, Datum, «ersetzt», «Entwurf».

  • Zuständigkeit zuerst: Stadt, Kanton oder Bund. Eine kommunale Breite steht nicht in einer ASTRA-Richtlinie, auch wenn die Suche sie findet.
  • Entwurf, Kopie, Sammlung: weglegen. In die Offerte kommen sie nicht.
  • Dem Verweis folgen. Die Zahl sitzt oft eine Datei weiter, oder nur in der Zeichnung dort.

Jede Zahl trägt Dokument, Ausgabe, Seite

«Gemäss geltenden Normen» ist keine Stelle. Eine Klammer hinter der Breite reicht. Wer unterschreibt, findet die Seite in Sekunden. Fehlt die Stelle: zwei Wörter, nicht gefunden. Die erfundene Breite bleibt draussen.

Die sieben Prüfungen stehen auf einer Seite zum Ausdrucken: Welche Ausgabe gilt. Montagmorgen, ohne Software. Leistera macht hinterher dasselbe an Ihren Ordnern.

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